Sonntag, 3. Juni 2007

Der erste Tag

So, der erste Tag wäre überstanden. Am Freitag fand die Einführungsveranstaltung im LG statt…

Man, war ich nervös. Ich fuhr extra eine halbe Stunde früher los, damit ich bloß nicht zu spät kam. Natürlich war an diesem Morgen der Verkehr ziemlich überschaubar, so dass ich eine ¾ Stunde zu früh da war. „Egal“, dachte ich mir, „dann schau ich mich halt ein bisschen um“. Ich schlenderte also durchs LG und traf auch schon ein paar nette Leute, die sich dann als meine "Mit-AGler" herausstellten. Nach und nach kamen immer mehr und man kam schnell ins Gespräch.

Für diejenigen, die sich (wie ich) Gedanken über das passende Outfit für diesen Tag machen, kann ich folgendes berichten:
Es waren nur sehr sehr wenige Männer im Anzug erschienen. Und auch die Frauen hatten zum größten Teil kein Kostüm an. Alle sahen jedoch ordentlich gekleidet aus. Jeans etc. waren allerdings von den Verantwortlichen nicht gerne gesehen.

Dann ging es auch schon los. Ein Mitarbeiter der Referendarabteilung bat uns in den Raum. Nachdem wir uns alle einen Platz gesucht hatten, begrüßte er uns freundlich und fing direkt mit seinem „Programm“ an.

Er erklärte uns, wie wir die Personalakte auszufüllen haben, wie Urlaubsanträge zu stellen sind, was passiert, wenn wir krank werden etc.


Zur Info:

Krankmeldungen:

Wenn man erkrankt und nicht zum Dienst oder zur AG erscheinen kann, muss man dies unverzüglich schriftlich der Referendarabteilung melden. Bei Erkrankungen von mehr als 3 Tagen, ist ein Attest vonnöten. Dabei muss aber beachtet werden, dass auch Wochenenden bei der Berechnung mitzählen!

Ist man wieder gesund, muss man dies auch wieder schriftlich auf dem Dienstwege melden.

Erholungsurlaub:

Natürlich steht uns Referendaren auch Erholungsurlaub zu. Wie viele Tage, hängt vom Alter ab: Bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage, ab dem 30. Lebensjahr 29 Tage und ab dem 40. Lebensjahr 30 Tage.

Die Urlaubstage reduzieren sich jedoch um 1/12 je Monat, in denen man noch nicht beschäftigt war. Bsp: Wenn man im Juni mit seinem Referendariat beginnt, hat man ca. noch 15 Urlaubstage zur Verfügung.

Urlaubsanträge stellt man ca. 10 bis 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubsbeginn. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Antrag, bevor man ihn an die Referendarabteilung schickt, von dem jeweiligen Ausbilder vorher zu unterschreiben ist.

Zu erwähnen sind noch die Urlaubsbeschränkungen. Man darf in einer 3-monatigen Station höchstens 10 Tage, in einer 4-monatigen Station höchstens 15 Tage und in einer 5- oder mehr-monatigen Station höchstens 20 Tage Urlaub nehmen. Ist ein AG-Tag betroffen müssen mind. 3 Tage genommen werden.

Während der ersten 3 Ausbildungsmonate und in den jeweiligen Einführungslehrgängen darf kein Urlaub genommen werden.


Nun folgte die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und der Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht. Wir wurden auf strafrechtliche Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen und bekamen dann unseren Aufnahmebescheid ausgehändigt. Per Handschlag wurden wir dann beglückwünscht.

Es folgte ein grober Überblick über die einzelnen Stationen und durften zum Schluss noch Fragen stellen.

Nach 4 Stunden (inkl. einer kleinen Pause) war der erste Tag auch schon geschafft.

Ab Montag geht es dann wohl erst richtig los... Bis dann!

2 Kommentare:

Alexander Hartmann hat gesagt…

Viel Spaß weiterhin!

Anonym hat gesagt…

Ich hier schon alles wieder vorbei ?

 
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